Am Anfang und ganz am Ende einer jeden Seite finden Sie eine Navigationsleiste, die es erlaubt zu den Hauptabschnitten der Site zu gelangen.
Rechts neben jeder hellblau unterlegten (bzw. ein- und zweistufig numerierten) Überschrift finden sie drei Pfeile, die es Ihnen erlauben, an den Anfang der Seite (Pfeil nach oben
), zur vorherigen Überschrift (Pfeil nach links
) und zur nächsten Überschrift (Pfeil nach rechts
) zu springen. Damit ist es möglich, doch relativ zügig durch die zugegebenermaßen teilweise recht langen Seiten zu blättern.
Diese Web-Site soll Hersteller von Web-Seiten, vorrangig an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, über die Richtlinien und Entwicklungsmethoden für barrierefreien Internetseiten unterrichten.
Die Ausführungen sollen helfen, möglichst einfach und effektiv barrierefreie Internetseiten zu gestalten, die den deutschen gesetzlichen Bestimmungen und somit auch den europäischen Gesetzen genügen.
Selbstverständlich ist diese Site "Bobby-geprüft" und sollte barrierefrei sein und konform zu "Doppel-A". Im Abschnitt Prüfung der Web-Seiten werden Sie aber sehen, daß es keine absoluten und objektiven Kriterien für die Barrierefreiheit gibt.
Ein
Lehrplan zur Gestaltung barrierefreier Web-Seiten findet man ebenfalls beim WWW-Konsortium.
Grundlage für diese Site sind die Schriften zur
Initiative "Barrierefreies Internet" (WAI)
vom
WWW-Konsortium
W3C. Hier sind kurze,
sinngemäße Übersetzungen der Richtlinien, Prüfpunkte und
praktischen Techniken des W3C zu finden. Sie gliedern sich neben den Regeln
für HTML (
HyperText
Markup Language - Hypertext Auszeichnungssprache) und CSS
(
Cascading
Style Sheets - abgestufte Formatvorlagen) auch in Regeln für die inhaltliche
Gestaltung der Informationen und des Designs.
Hin und wieder konnte es sich der Herausgeber nicht verkneifen, einige Bemerkungen aus den persönlichen Erfahrungen im Web-Design und aus Lehrgängen anzubringen.
Eine weitaus umfassendere Web-Site und ein Buch zum Thema "Barrierefreies Webdesign" gibt es von Herrn Jan Eric Hellbusch.
Es gibt auch eine (m. M. nach öfters zu wörtliche) Übersetzung der WAI-Richlinien unter dem Titel "Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0" beim WWW-Konsortium.
Seit dem 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
(Behindertengleichstellungsgesetz
- BGG) in Kraft. Es ist
eine Konkretisierung des Artikels 3, Abs. 3 des Grundgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland - Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
.
Damit ergeben sich auch für Web-Designer im öffentlichen Dienst gesetzliche Forderungen zur Gestaltung ihrer Sites.
Bezüglich des Web-Designs gelten vor allem §7, Absatz 1 und §11 des BGG, der explizit das Internet als Wirkungsbereich nennt.
(1) Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen. In Bereichen bestehender Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Menschen sind besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung dieser Benachteiligung zulässig. Bei der Anwendung von Gesetzen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist den besonderen Belangen behinderter Frauen Rechnung zu tragen
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, daß sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, daß auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.
- die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,
- die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
- die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.
Diese Vorschriften gelten für neue Web-Seiten - dazu gehören auch ständig aktualisierte Seiten, ab sofort. Bestehende Seiten müssen bis zum Jahr 2005 angepaßt werden.
Web-Seiten, die den oben genannten Gesetz genügen, müssen
Doppel-A
("AA", Double-A) konform nach den Richtlinien der Web Accessibility
Initiative (WAI)
sein.
Weitere umfangreiche Ausführungen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie auch auf der Site Barrierefreies Webdesign von Jan Eric Hellbusch.
Das WWW-Konsortium hat für die Beurteilung der Barrierefreiheit drei Prioritätsstufen definiert:
Für Dokumente sind drei Konformitätsstufen definiert, die Auskunft darüber geben, welche Zugangsmöglichkeiten bestehen, welche Prioritätsstufen eingehalten werden:
Die Leser einer Seite könnten folgende Behinderungen haben, die nicht notwendigerweise aus körperlichen und geistigen "Unfähigkeiten" resultieren, sondern ganz einfach jeden Leser einer Web-Seite aus momentanen Umständen treffen können.
Im Prinzip sind nur zwei Gestaltungskriterien zu beachten, um barrierefreie Internetseiten herzustellen:
Da es quasi unmöglich ist, Internetseiten für alle möglichen Browser (allg. Client-Programme) und Handicaps zu entwickeln, müssen Web-Seiten so implementiert werden, daß sie automatisch durch Software sachgerecht umgesetzt werden können. Die Berücksichtigung der Richtlinien 1 - 11 vom WWW-Konsortium sollte dies ermöglichen. Hauptpunkte sind:
Hierzu gehören neben der inhaltlicher Klarheit der Sprache, der Informationen und der Struktur der Informationen vor allem die Nutzung aller möglichen Alternativen und Zusatzinformationen.
Informationen zur Orientierung und Navigationswerkzeuge erhöhen die Zugänglichkeit und Verständlichkeit, man bedenke aber, daß die üblichen visuellen Navigationsmittel, wie Frames und sensitive Bilder, nicht von allen Nutzern verwendet werden können.
Inhaltsinformationen können auch, bedingt durch Bildschirme geringer Auflösung oder Bildschirmvergrößerungen, oder durch Teilansichten des Inhalts verloren gehen. Ohne Informationen zur Orientierung sind Benutzer möglicherweise nicht in der Lage, sehr lange Tabellen, Listen, Menüs usw. zu verstehen.
Das gesamte Thema wird in den Richtlinien 12 bis 14 behandelt.
Das WWW-Konsortium hat 14 Richtlinien (11 handwerklich - technische und drei inhaltlich - organisatorische) mit verschiedene Prüfpunkten unterschiedlicher Priorität zur Gestaltung barrierefreier Internetseiten aufgestellt.
Hinter den Verknüpfungen der Richtlinien verbergen sich die ausführlichen Erläuterungen und die daraus resultierenden Prüfpunkte und Techniken des Web-Designs.
Auf der nächsten Seite finden Sie die Richtlinien und Prüfpunkte im Detail.
U. KehlLetzte Änderung: 18.10.2002